DEFINITION VON SEXUELLER BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ
Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jedes Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. (Art. 4, Gleichstellungsgesetz). Dies gilt auch für Belästigungen unter Personen des gleichen Geschlechts.
Das Empfinden der belästigten Person ist ausschlaggebend, nicht die Absicht der belästigenden Person. Bei sexueller Belästigung werden die persönlichen Grenzen und die Integrität der betroffenen Person missachtet.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat nichts mit einem Flirt zu tun. Zu einem Flirt sagen beide Seiten ja, die Situation ist für beide angenehm. Sexuelle Belästigung ist hingegen immer von einer Seite her unerwünscht. Es handelt sich hierbei um einen Übergriff – und oft um Machtmissbrauch.